FAQ

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Fragen zur Anwendung von Holz der kurzen Wege resp. HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber)? Hier finden Sie Antworten auf die häufgisten Fragen. Die Liste wird kontinuierlich erweitert.


Bedeutet die Vorgabe von HOLZ VON HIER eine Einschränkung des Wettbewerbs?

Prinzipiell begrenzt natürlich jede spezifische Anforderung in einer Ausschreibung den möglichen Bieterkreis (z.B. die Beschaffung von Elektroautos, Ökostrom oder von Farben mit dem Blauen Engel etc.). Entscheidend ist die Frage, ob die Begrenzung gerechtfertigt ist und bis zu welchem Grad sie reicht. Europarechtlich und -politisch ist eine Begrenzung des Wettbewerbs aus wichtigen Gründen zulässig, diese Begrenzung darf nur nicht der eigentliche Zweck sein. Solche wichtigen Gründe sind - insbesondere seit der Novellierung des Vergaberechts - der Umweltschutz. Hier steht insbesondere der Klimaschutz als einem der zentralen umweltpolitischen Ziele der europäischen Union im Vordergrund. Die Ausschreibung von kurzen Wegen, z.B. unter Bezugnahme auf das Umweltzeichen HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber), stellt nicht per se eine Beschränkung des Wettbewerbs dar. Es spezifiziert lediglich die Anforderungen an das zu verwendende Material. Die Zertifizierung der Produkte steht jedem Bieter offen, der die Kriterien einhält. HOLZ VON HIER ist zudem auch keine nationale Begrenzung des Bieterkreises, da im Zweifel Holz aus dem Nachbarland klimafreundlicher ist, als Holz aus weiter entfernten Teilen des eigenen Landes.


Warum Begrenzung der Transportentfernungen?

Eine Begrenzung der Transporte mit dem Verweis auf den Klimaschutz ist nicht grundsätzlich und in jeder Ausschreibung zulässig oder machbar. Eine wichtige Voraussetzung ist der Bezug zum Beschaffungsgegenstand. Ist dieser nicht gegeben, so liegt der Verdacht nahe, dass die Begrenzung lediglich das Ziel hat, den Bieterkreis auf örtliche Unternehmen zu beschränken. Eine wichtige Frage ist hier, welche Bedeutung die Transporte für die tatsächliche Umweltbilanz des Produktes oder der Leistung haben. So ist bei der Beschaffung von Fahrzeugen oder Elektrogeräten die Begrenzung der Transportwege des Lieferanten aus Klimaschutzgründen nicht begründbar. Es besteht daher auch kein nachvollziehbarer Zusammenhang zum Beschaffungsgegenstand. Völlig anders verhält sich dies insbesondere bei Holzprodukten.

Bei der Verwendung von Holz ist eine zentrale Motivation und auch Begründung der Beitrag zum Klimaschutz aufgrund der CO2-Speicherwirkung von Holz. Es ist daher eine absolut konsequente Logik, bei der Verwendung von Holz dabei auch den gesamten Lebenszyklus zu betrachten. Da Holzprodukte in der Nutzerphase inert sind und keine Energie und Ressourcen verbrauchen, spielt die Herstellung der Produkte die absolut dominierende Rolle. Hier wiederum haben die Transportentfernungen (sofern sie nicht entlang der gesamten Verarbeitungskette besonders kurz sind) den Löwenanteil. Daher stellen sie den Haupteinflussfaktor und Hebel dar, um die mit der Herstellung verbundenen CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Begrenzung der Transportentfernungen, die den Kriterien des Umweltzeichens HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber)zugrunde liegen, sind dabei ökologisch begründet, insofern sie unterhalb dessen liegen, was für entsprechende Produkte an durchschnittlichen Transportdistanzen üblich ist. Somit stellen die Transportbegrenzungen den einfachsten Indikator und Steuerungsmechanismus dar, der zudem auch vergleichsweise einfach zu kontrollieren und nachzuweisen ist.


Bekomme ich genügend Angebote?

Manchmal besteht die Befürchtung, wenn Anforderungen an kurze Wege entlang der Verarbeitungskette gestellt werden oder ein Nachweis nach Holz von Hier verlangt wird, dass in diesem Fall zu wenige Bieter übrig bleiben würden und der Auftraggeber nicht ausreichend Auswahl hat. Es ist zwar grundsätzlich so, dass jede spezifizierende Anforderung in einer Ausschreibung den Bieterkreis potenziell einschränkt, aber dennoch besteht kaum Gefahr, dass hierdurch die Zahl der Angebote unverhältnismäßig gering wird. In den meisten Fällen sind die Produktions- und Verarbeitungsstrukturen im ausreichenden Maße vorhanden, um eine entsprechende Kennzeichnung zu ermöglichen.

Speziell im Hinblick auf HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber) ist wichtig zu wissen, dass dies keine Betriebszertifizierung darstellt, auf die sich ein Betrieb unter Umständen erst zeitaufwändig vorbereiten muss, sondern eine Produktzertifizierung, die ein Bieter jederzeit auch nur bezogen auf den aktuellen Auftrag durchführen lassen kann. Daher ist es nicht notwendig, dass Bieter bereits in dem Unternehmensnetzwerk von HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber) registriert sein müssen. Die Produktzertifizierung ist einerseits jedem Bieter offen und zum anderen auch kurzfristig durchführbar, so dass hier nicht mit einer nennenswerten Einschränkung der Angebote zu rechnen ist.


Kostet das mehr?

Hier kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Ob eine Beschaffung mit der Vorgabe nach regionalem Holz bzw. dem Umweltzeichen HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber) mehr kostet oder weniger, ist eine Frage der Marktverhältnisse zwischen Angebot und nachfrage an einem gegebenen Ort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt und ist auch von dem jeweiligen eingesetzten Produkt abhängig. Generell kann aber eine umweltschonende nachhaltige Beschaffung mit höheren Kosten verbunden sein, da zur Zeit allgemein externe Kosten von Produktion und Ressourcenverbrauch noch nicht in den Preisen internalisiert sind. Daher sollte eine Grundbereitschaft bestehen, solche evtl. auftretenden Mehrkosten zu tragen.


Wie müssen die Bieter Holz der kurzen Wege nachweisen?

Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen kann z.B. geführt werden über die Vorlage eines Zertifikates nach HOLZ VON HIER© (Low Carbon Timber)für die gelieferten / eingesetzten Holzprodukte. Das Nachweissystem ist offen für jeden Bieter.

Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Registrierung des Bieters bei HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber)vorzulegen oder eine Verpflichtungserklärung, sich im Falle eines Zuschlages registrieren zu lassen. Da zumeist die Materialien für den konkreten Auftrag erst beschafft werden, wenn der Zuschlag erteilt wurde, kann hier natürlich noch kein produktspezifisches Zertifikat vorgelegt werden.

Der endgültige Nachweis erfolgt bei Lieferung / Bauabnahme über die Vorlage eines produktspezifischen Zertifikates nach HOLZ VON HIER© für die gelieferten / eingesetzten Holzprodukte.

Diese Zweiteilung ist analog zu den Anforderungen an die Nachweisführung im Beschaffungserlasse für Holzprodukte der Bundesregierung.

Wie kann man die Einhaltung überprüfen? Ob die Anforderungen für die konkrete Beschaffung tatsächlich erfüllt sind, ist durch den Beschaffer zu prüfen. Liegt ein Nachweis nach HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber) für die Produkte vor, ist dies ganz einfach. Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen individuellen ID-Nummer als Prüfziffer versehen. Der Beschaffer oder Bauherr kann selbst sofort die Echtheit des Zertifikates online durch die Eingabe der ID Nummer auf der webseite www.holz-von-hier.de überprüfen.


Gibt es die Produkte, die ich brauche überhaupt mit Nachweis?

Der Nachweis für Produkte, die geschlossen in regionalen Verarbeitungsketten unter kurzen Transportwegen hergestellt worden sind, ist nicht immer einfach zu führen. Hier gibt es vereinzelt Regionalinitiativen oder Regionallabel, die die kurzen Wege dokumentieren. Diese Art Zeichen sind jedoch für Beschaffungsvorgänge und im Rahmen von Ausschreibungen kaum zu nutzen. Zudem haben geografisch definierte Regionalinitiativen oft das Problem, dass bestimmte Holzprodukte aufgrund des Fehlens entsprechender Betriebe in der jeweiligen Region nicht verfügbar sind. In diesem Fall kann es daher in der Tat dazu kommen, dass es entsprechende gelabelte Produkte nicht gibt. Dies ist im Hinblick auf die Verwendung des Nachweises Holz von Hier anders. Zum einen ist HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber) nicht geografisch definiert und an bestimmte Grenzen gebunden sondern funktioniert grenzüberschreitend. Gekennzeichnete Produkte sollen flächendeckend verfügbar sein. Daher sind die Kriterien sortimentsspezifisch unterschiedlich gesetzt, gemäß dem Motto "so nah wie möglich, aber so weit wie notwendig, um ein Produkt auch gelabelt bekommen zu können".

Zum anderen ist HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber) offen für jeden Betrieb, der willens ist, die Kriterien für das jeweilige Produkt oder die Liefercharge einzuhalten. Es ist damit auch Betrieben möglich, Produkte nach HOLZ VON HIER zu kennzeichnen, die bislang noch nicht im Netzwerk bzw. Lieferantenverzeichnis von HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber, zu finden unter: http://www.holz-von-hier.de/anbieter-finden/ oder http://www.holz-von-hier.de/produkte-suchen/) registriert sind.


Was muss man sonst beachten

Generell ist im Rahmen von Ausschreibungen vieles möglich und der Beschaffer hat eine große Freiheit in der Beschreibung der Anforderungen dessen, was er beschaffen will. Das umfasst auch Umweltaspekte. Entscheidend ist hierbei, dass jedem Bieter gleichermaßen klar ist, welche Anforderungen er zu erfüllen hat und wie er dies tun kann.

Hier ist Transparenz das oberste Gebot. Anforderungen dürfen nicht schwammig oder pauschal sein. So wäre z.B. die Formulierung "klimafreundliches Holz" ohne weitere Erklärungen zu ungenau, da die Bieter nicht wissen können, was das für sie bedeutet, bzw. einen weiten Interpretationsspielraum eröffnen würde, der Probleme in der Vergleichbarkeit und Nachprüfbarkeit der Angebote nach sich zieht.

Daher sind - auch bei einem Verweis auf ein Umweltlabel - die entsprechenden Kriterien bzw. Ihre Wichtung im Rahmen der Wertung der Angebote, die die Vergabestelle fordert, zu bezeichnen, entweder direkt in der Leistungsbeschreibung oder zumindest in Form eines Verweises, wo die Bieter diese finden können.

Ebenso muss in der Ausschreibung deutlich gemacht werden, wie die Bieter die Erfüllung der Anforderungen zu dokumentieren haben, sei es über die Vorlage eines Nachweises durch das entsprechende Umweltlabel, wie z.B. HOLZ VON HIER oder auf welche alternative Weise dies noch geschehen kann.