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Daher sind - auch bei einem Verweis auf ein Umweltlabel - die entsprechenden Kriterien bzw. Ihre Wichtung im Rahmen der Wertung der Angebote, die die Vergabestelle fordert, zu bezeichnen, entweder direkt in der Leistungsbeschreibung oder zumindest in Form eines Verweises, wo die Bieter diese finden können.