FAQ/it: Unterschied zwischen den Versionen

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Daher sind - auch bei einem Verweis auf ein Umweltlabel - die entsprechenden Kriterien bzw. Ihre Wichtung im Rahmen der Wertung der Angebote, die die Vergabestelle fordert, zu bezeichnen, entweder direkt in der Leistungsbeschreibung oder zumindest in Form eines Verweises, wo die Bieter diese finden können.
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Ebenso muss in der Ausschreibung deutlich gemacht werden, wie die Bieter die Erfüllung der Anforderungen zu dokumentieren haben, sei es über die Vorlage eines Nachweises durch das entsprechende Umweltlabel, wie z.B. HOLZ VON HIER oder auf welche alternative Weise dies noch geschehen kann.
 
Ebenso muss in der Ausschreibung deutlich gemacht werden, wie die Bieter die Erfüllung der Anforderungen zu dokumentieren haben, sei es über die Vorlage eines Nachweises durch das entsprechende Umweltlabel, wie z.B. HOLZ VON HIER oder auf welche alternative Weise dies noch geschehen kann.

Version vom 17. September 2019, 13:48 Uhr


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Ebenso muss in der Ausschreibung deutlich gemacht werden, wie die Bieter die Erfüllung der Anforderungen zu dokumentieren haben, sei es über die Vorlage eines Nachweises durch das entsprechende Umweltlabel, wie z.B. HOLZ VON HIER oder auf welche alternative Weise dies noch geschehen kann.