FAQ

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Version vom 17. September 2019, 13:48 Uhr von Strohmeier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „x“)
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Der Nachweis für Produkte, die geschlossen in regionalen Verarbeitungsketten unter kurzen Transportwegen hergestellt worden sind, ist nicht immer einfach zu führen. Hier gibt es vereinzelt Regionalinitiativen oder Regionallabel, die die kurzen Wege dokumentieren. Diese Art Zeichen sind jedoch für Beschaffungsvorgänge und im Rahmen von Ausschreibungen kaum zu nutzen. Zudem haben geografisch definierte Regionalinitiativen oft das Problem, dass bestimmte Holzprodukte aufgrund des Fehlens entsprechender Betriebe in der jeweiligen Region nicht verfügbar sind. In diesem Fall kann es daher in der Tat dazu kommen, dass es entsprechende gelabelte Produkte nicht gibt. Dies ist im Hinblick auf die Verwendung des Nachweises Holz von Hier anders. Zum einen ist HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber) nicht geografisch definiert und an bestimmte Grenzen gebunden sondern funktioniert grenzüberschreitend. Gekennzeichnete Produkte sollen flächendeckend verfügbar sein. Daher sind die Kriterien sortimentsspezifisch unterschiedlich gesetzt, gemäß dem Motto "so nah wie möglich, aber so weit wie notwendig, um ein Produkt auch gelabelt bekommen zu können".

Zum anderen ist HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber) offen für jeden Betrieb, der willens ist, die Kriterien für das jeweilige Produkt oder die Liefercharge einzuhalten. Es ist damit auch Betrieben möglich, Produkte nach HOLZ VON HIER zu kennzeichnen, die bislang noch nicht im Netzwerk bzw. Lieferantenverzeichnis von HOLZ VON HIER (Low Carbon Timber, zu finden unter: http://www.holz-von-hier.de/anbieter-finden/ oder http://www.holz-von-hier.de/produkte-suchen/) registriert sind.


Was muss man sonst beachten

Generell ist im Rahmen von Ausschreibungen vieles möglich und der Beschaffer hat eine große Freiheit in der Beschreibung der Anforderungen dessen, was er beschaffen will. Das umfasst auch Umweltaspekte. Entscheidend ist hierbei, dass jedem Bieter gleichermaßen klar ist, welche Anforderungen er zu erfüllen hat und wie er dies tun kann.

Hier ist Transparenz das oberste Gebot. Anforderungen dürfen nicht schwammig oder pauschal sein. So wäre z.B. die Formulierung "klimafreundliches Holz" ohne weitere Erklärungen zu ungenau, da die Bieter nicht wissen können, was das für sie bedeutet, bzw. einen weiten Interpretationsspielraum eröffnen würde, der Probleme in der Vergleichbarkeit und Nachprüfbarkeit der Angebote nach sich zieht.

Daher sind - auch bei einem Verweis auf ein Umweltlabel - die entsprechenden Kriterien bzw. Ihre Wichtung im Rahmen der Wertung der Angebote, die die Vergabestelle fordert, zu bezeichnen, entweder direkt in der Leistungsbeschreibung oder zumindest in Form eines Verweises, wo die Bieter diese finden können.

Ebenso muss in der Ausschreibung deutlich gemacht werden, wie die Bieter die Erfüllung der Anforderungen zu dokumentieren haben, sei es über die Vorlage eines Nachweises durch das entsprechende Umweltlabel, wie z.B. HOLZ VON HIER oder auf welche alternative Weise dies noch geschehen kann.