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Generell ist im Rahmen von Ausschreibungen vieles möglich und der Beschaffer hat eine große Freiheit in der Beschreibung der Anforderungen dessen, was er beschaffen will. Das umfasst auch Umweltaspekte. Entscheidend ist hierbei, dass jedem Bieter gleichermaßen klar ist, welche Anforderungen er zu erfüllen hat und wie er dies tun kann.

Hier ist Transparenz das oberste Gebot. Anforderungen dürfen nicht schwammig oder pauschal sein. So wäre z.B. die Formulierung "klimafreundliches Holz" ohne weitere Erklärungen zu ungenau, da die Bieter nicht wissen können, was das für sie bedeutet, bzw. einen weiten Interpretationsspielraum eröffnen würde, der Probleme in der Vergleichbarkeit und Nachprüfbarkeit der Angebote nach sich zieht.

Daher sind - auch bei einem Verweis auf ein Umweltlabel - die entsprechenden Kriterien bzw. Ihre Wichtung im Rahmen der Wertung der Angebote, die die Vergabestelle fordert, zu bezeichnen, entweder direkt in der Leistungsbeschreibung oder zumindest in Form eines Verweises, wo die Bieter diese finden können.

Ebenso muss in der Ausschreibung deutlich gemacht werden, wie die Bieter die Erfüllung der Anforderungen zu dokumentieren haben, sei es über die Vorlage eines Nachweises durch das entsprechende Umweltlabel, wie z.B. HOLZ VON HIER oder auf welche alternative Weise dies noch geschehen kann.